Ristretto, Stutzn, Krügerl oder vielleicht ein Karamell-Frappucino, nicht bei uns im Buschenschank aber warum nicht.
Warum gibt’s bei uns kein Seidl?
Die Geschichte des Buschenschanks ist sehr lange und basiert auf einem Gesetz von Josef II. Zu Beginn klären wir aber noch etwas anderes ab, heißt es der, die oder das Buschenschank. So ganz einig ist sich an dieser Stelle keiner.. im folgenden Blog lassen wir den Buschenschank, maskulin sein, wir verzichten in diesem Fall auf das Gendern. ???? Also der Buschenschank und die Buschenschänke.
So zurück zu Josef II. Der Grundgedanke eines Buschenschanks ist es, dass ein Landwirt seine Erzeugnisse ausschenken und servieren darf. Das bedeutet, einen Buschenschank betreiben kann nur ein Besitzer oder auch Pächter von Wein- oder Obstgärten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Buschenschank-Gesetz, wir nehmen hier natürlich das Steirische zur Hand.
Fun Fact: Am 14. März 1979 wurde das Buschenschankgesetz erstmalig veröffentlicht!
Ausschnitt aus dem steirischen Buschenschankgesetz:
Bewirtschafter von in der Steiermark gelegenen Wein- und Obstgärten sind berechtigt, den aus ihrer eigenen Ernte stammenden und in ihrem eigenen Betrieb mit Kellerwirtschaft erzeugten Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft sowie selbst gebrannte geistige Getränke in der Gemeinde des Erzeugungsortes oder in der Gemeinde ihrer landwirtschaftlichen Hauptbetriebsstätte an Gäste entgeltlich auszuschenken.
Neben der Regelung der Ausgabe von Speisen, gibt es natürlich auch Regelungen hinsichtlich der Getränke, wie der oben angeführte Ausschnitt aufzeigt. Neben den oben angeführten Getränken ist es jedoch auch erlaubt, Glühwein, heimische Mineralwasser, Sodawasser oder auch Milch auszuschenken. Wir dürfen daher auch Wasser zum Wein reichen. ????
Eine weitere Regelung ist, dass laut Gesetz nur familieneigene Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte des landwirtschaftlichen Betriebs im Buschenschank tätig sein dürfen.
Weitere Regelungen sind:
– keine Tanz- und Musikveranstaltung
– kein Glücksspiel oder Glücksspielautomaten
– nur von 08.00 bis 24.00 Uhr geöffnet
Regeln über Gesetze, Buschenschank oder Heuriger?
In der Steiermark nicht so weit verbreitet wie in anderen Bundesländern, ist der Heurige. Wird zusätzlich ein freies Gewerbe angemeldet, darf der Betreiber auch die zu Beginn genannten Getränke ausschenken. Jedoch ist er dann kein Buschenschank mehr. Wird eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe eingeholt, dürfen auch warme Speisen verabreicht werden oder Kaffee bzw. Bier ausgeschenkt werden.

Schweine und Kühe neben euch im Buschenschank, natürlich nicht!
Müssen wir nun eigene Schweine für das Brüstl oder eigene Kühe für den Käse haben – nein natürlich nicht! Es dürfen bäuerliche Produkte, sofern sie dem Herkommen in der Steiermark entsprechen auf den Teller gebracht werden. Unseren Käse verdanken wir bspw. unseren Nachbarn der Käserei Fischer. Die Fleischverarbeitung geschieht bei uns selbst. Wir kaufen die Rinder vom Biobauernhof Peer. Die Familie Peer schlachtet zwischen 15 bis 20 Rinder pro Jahr und die Tiere dürfen von Frühling bis Herbst auf der Alm grasen. Wir richten uns nach Schlachttermine von Daniel und nehmen auch dann das ganze Tier. Die weitere Verarbeitung erfolgt bei uns vor Ort in Kitzeck im Sausal. Die genaue Verarbeitung von Fleisch wird in einem späteren Blogbeitrag beschrieben.
Fun Fact: Auch wenn wir unseren eigenen Hopfen und Malz anbauen, sowie unser eigenes Bier brauen würden, dürften wir es nicht ausschenken. Also leider kein „Bier Gutjahr“ ????
Zusammengefasst lässt sich sagen, der Buschenschank ist eine Ausnahme des Gastgewerbes. Wir benötigen grundsätzlich keine Gewerbeberechtigung, sind dafür aber verpflichtet vieles selbst anzubauen, zu ernten und zu produzieren. Der Buschenschank zählt zur Land- und Forstwirtschaft und ist ein sogenanntes Nebengewerbe.

Wir sind unglaublich froh, dass wir so viele Produkte selbst herstellen dürfen und auch können. Wir dürfen von Beginn des Produktionsprozesses dabei sein und können die Brettljausn, sowie den Wein mit unserer eigenen Handschrift servieren!
Du weißt nun was es mit dem Buschenschank auf sich hat und warum wir dir keinen Cappucino servieren dürfen. Aber ein kleiner bäuerlicher Rat, der Zigarrenbrand wirkt fast wie Koffein.. wenn nicht besser! ????