Was darf, was muss und was kann?
Nach 6 1/2 Monaten dürfen wir unsere Türen zum Buschenschank am Mittwoch dem, 19. Mai 2021 endlich wieder öffnen.
Wir haben euch in den letzten Monaten so gut es geht zu Hause verköstigt, mit diversen Paketen, Sonderangeboten und speziellen Gerichten. Wir hoffen es hat geklappt und wir konnten auch im letzten halben Jahr für euch da sein.
Um so mehr freuen wir uns, euch in wenigen Tagen endlich wieder in echt bewirten zu dürfen. Natürlich nicht ohne Regeln und Richtlinien. Wir haben uns für euch hingesetzt und alles notwendige zusammengefasst, um den Besuch für euch bei uns so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Wenn wir uns alle an diese paar Regeln und Maßnahmen halten, freuen wir uns auf eine grandiose Sommer- und Herbstsaison.
Zutritt bei uns im Buschenschank (Innen und Außen) habt ihr, wenn ihr geimpft, getestet oder genesen seid.
Lasst uns mit dem Impfen beginnen. Seid ihr schon geimpft?
Sofern eure erste Impfung 22 Tage her ist und ihr dies bei uns mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachweisen könnt, dürft ihr mit FFP2-Maske unseren Buschenschank betreten.
So weiter geht’s mit genesen. Wenn ihr Corona schon hattet, hoffen wir es geht euch jetzt wieder gut. Habt ihr also einen Nachweis von einem Antikörpertest oder einem Absonderungsbescheid, auf dem steht wie lange (max. 6 Monate) ihr ohne testen zu gehen diverse Aktivitäten durchführen dürft, dürft auch ihr zu uns den Buschenschank.
Last but not least – die Testerei!
Punkt eins, wir testen keine Gäste, weshalb wir euch bitten euch im Vorhinein darum zu kümmern.
Bis Anfang Juni sind folgende Nachweise gültig:
- negativer PCR Test (Gültigkeit 3 Tage)
- negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
- Antigentest zur Eigenanwendung. (digital) Muss in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden. (Gültigkeit: 1 Tag)
- Für Kinder gelten auch Schultests als Eintrittstests.
Für Take Away besteht keine Testpflicht, sofern ihr nicht länger als 15 Minuten bei uns im Buschenschank seid.
Im Buschenschank gilt!
Wir müssen jeden Gast der bei uns zu Besuch ist registrieren. (nicht bei Take Away) Wir sind Mitglied bei der digitalen Gästeregistrierungslösung des Steiermark Tourismus. Bei Eurer Ankunft erhält ihr einen QR Code mit dem ihr euch online ganz bequem bei uns ein- und auschecken könnt. Solltet ihr kein Handy haben, erledigen wir dies für euch. Für die Gästeregistrierung benötigen wir Vor- und Nachname, sowie Telefonnummer oder E-Mail Adresse.
Indoor gilt ab 19. Mai 2021 eine maximale Personenanzahl von 4 Erwachsenen und 6 Kinder. Outdoor gilt eine Personenanzahl pro Tisch von 10 Personen, mit zuzüglich 10 Kinder. Für eine bessere Planung bitten wir um Tischreservierung. Gerne telefonisch unter 03456 3152 oder auf unsere Homepage unter gutjahr.at/tischreservierung/.
Beim Betreten unseres Gastgartens und zu Tisch gehen bitten wir euch eine FFP2 Maske zu tragen. Ebenfalls wenn ihr den Tisch verlässt um auf die Toilette zu gehen oder den Buschenschank verlässt. Auch wir müssen eine FFP2 Maske tragen!
Sperrstunde
Unser Buschenschank öffnet von Mittwoch bis Sonntag ab 14.00 Uhr. Die gesetzliche Sperrstunde ist bis auf weiteres um 22.00 Uhr.
Wir bitte um Verständnis für die angeführten Maßnahmen und freuen uns auf einen tollen Start!
Eure Familie Gutjahr